Rechtsprechung
| BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95 |
Metro III [BVerfG]
Art. 12 GG;
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Fallgruppen, bei denen eine Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 234 EG eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter darstellt (Hinweis: vgl. hierzu auch die spätere Entscheidung «Ärzterichtlinie»);
(Anm. d. Red.: die vom BVerfG hier obiter dictu getroffene Aussage, ein OLG sei auch dann nicht letztinstanzliches Gericht iSv Art. 234 Abs. 3 EG, wenn es die Revision gerade nicht zuläßt, dürfte unzutreffend sein, vgl. BGH, 2.10.02, Abs. 1 ZB 27/00)
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- afs-rechtsanwaelte.de
Verkauf von Waren in Metro-Märkten für den betriebsfremden Eigenverbrauch der Kunden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Überprüfung von wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen - Verkauf von privatem Bedarf an Endverbraucher in einem SB-Markt - Metro
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines Metro-Großmarktes
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines Metro-Großmarktes
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1
- finanztip.de (Kurzinformation)
Metromärkte erneut im Brennpunkt: Zur Frage der "Großhandelseigenschaft"
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.03.1993 - 1 KfH O 134/92
- OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 2 U 100/93
- BGH, 16.11.1995 - I ZR 43/94
- BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 2811
- WM 1998, 1554
- GRUR 1999, 247
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99
Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze
Dies reichte zum Nachweis der Prozeßvoraussetzungen im Rahmen des Freibeweises aus (vgl. BGH, Beschl. v. 16.5.1991 - IX ZB 81/90, NJW 1992, 627, 628; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247 - Metro).Die Vorschrift des § 6b UWG dient dem Verbraucherschutz (BVerfG GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
Denn Kontrollen im privaten Geschäftsverkehr nach Art. 12 Abs. 1 GG dürfen vom Staat ausschließlich insoweit gefordert werden, als sie zur Erreichung von Gemeinwohlbelangen unerläßlich sind (vgl. BVerfG GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
Ob eine solche "Marginalgrenze" notwendig mit der in der bisherigen Rechtsprechung anerkannten "Toleranzgrenze" harmonieren muß oder unter Umständen von den Zivilgerichten auch unterhalb einer Schwelle von 10 % des Gesamtumsatzes verortet werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht offengelassen (BVerfG GRUR 1999, 247, 249 f. - Metro).
Die Beklagten haben jedoch das - nach Erlaß des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Dezember 1993 - 2 U 100/93 (dazu Beschluß des BGH vom 16.11.1995 - I ZR 43/94 - und Beschluß des BVerfG vom 4.6.1998 - 1 BvR 2652/95) erstellte - Privatgutachten der G. vom 28. April 1999 vorgelegt, in dem der Gutachter die an einem Tag im SB-Großmarkt in E. angefallenen 1.650 Rechnungen mit einem Gesamtumsatz von 497.000,-- DM anhand einer Einzelrechnungsprüfung auf den Anteil betrieblich nicht verwendbarer Waren untersucht und diesen Anteil mit - richtig - 1, 18 % ermittelt hat.
Sollte sich nach Einholung des Sachverständigengutachtens eine ausreichende Zuverlässigkeit einer nachträglichen Rechnungskontrolle zur Ermittlung des Umsatzanteils betrieblich nicht verwendbarer Waren ergeben, ist von marginalen Privateinkäufen, die ein staatliches Kontrollverlangen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG GRUR 1999, 247, 249 - Metro), erst bei einer unterhalb der Toleranzgrenze von 10 % liegenden Quote auszugehen.
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07
Lotterien und Kasinospiele
Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro). - BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro). - BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07
Wettbewerbsrecht - Private Sportwettenanbieter waren nicht wettbewerbswidrig
Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro). - KG, 27.11.2001 - 5 U 6174/00
Wettberwerbsrechtliches Verhältnis zwischen Unternehmern im Stadtbereich und in …
Ihm liegt mithin eine vernünftige Erwägung des Gemeinwohls zugrunde (vgl. BVerfGE 13, 237/241; NJW 1998, 2811;… Stober/Müller, a. a. O. Einführung Rdnr. 17). - VG Hannover, 16.05.2001 - 12 A 1401/99
Umwelthaftung des Konkursverwalters; Umwelthaftung
Während das BVerwG in seinem Urteil vom 20.1.1984 sogar die Freigabe einzelner grundwassergefährdender Lagerbehälter für wirksam angesehen hatte, um die Ordnungspflicht des Konkursverwalters zu beenden, wird in der Rechtsprechung des Nds.OVG vor dem Hintergrund, dass die Nachsorgepflichten des zeitlich nach dem vorgenannten Urteil des BVerwG in Kraft getretenen § 5 III BImSchG nicht an die einzelnen Reststoffe, sondern an die Anlage anknüpfen, die Freigabe der gesamten Anlage gefordert, an der die Handlungspflicht haftet, um die Ordnungspflicht des Konkursverwalters entfallen zu lassen (OVGE 43, 357 = NJW 1993, 1671; NJW 1995, 413; WM 1998, 1554; NJW 1998, 399f.). - OLG Jena, 02.10.2009 - 1 Ss 92/09
Zulässigkeit der Verweisung bei Verfahrensrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages der Parteien haben (BVerfG NJW 1998, 2811, 2812).
